Ulrike Martinius
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Ulrike Martinius, geboren in Berlin, studierte zunächst Biotechnologie in Moskau und sodann Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 1998 übernahm sie als angestellte Rechtsanwältin das Dezernat Familien- und Erbrecht der Kanzlei Bergsdorf & Knaust in Berlin Hennigsdorf. Nach einer sich anschließenden langjährigen Tätigkeit in der Kanzlei Bergmann und Merzbach in Berlin-Spandau gründete sie im Jahr 2010 mit ihrer Kollegin Andrea Koch die Kanzlei Koch & Martinius, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft. Seit 2011 wird die Kanzlei durch Frau Rechtsanwältin Monika Wacker verstärkt.
Weiterhin ist Frau Martinius auch ehrenamtlich beratend tätig in der Beratungsstelle „Familie im Zentrum“ in Berlin-Lichtenberg.
Kontakt
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Tel.: +49 (0)30 - 86 008 321
Fortbildungen
Rechtsanwältin Ulrike Martinius ist seit dem Jahr 2005 Fachanwältin für Familienrecht.
Im Jahr 2015 absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht.
Rechtsgebiete
Familienrecht
Erbrecht
Verkehrsrecht, einschließlich Verkehrsstrafsachen
Vertragsrecht
Mitglied im DAV