Wohnungseigentumsrecht
Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie in tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht Teil einer Gemeinschaft. Ihre rechtliche Beziehung zu den anderen Eigentümern wird nicht nur durch die Teilungserklärung und die Eigentümerbeschlüsse geprägt, sondern auch durch eine stetig zunehmende Anzahl gerichtlicher Entscheidungen.
Auch als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage müssen Sie sich in zunehmendem Maß den Herausforderungen der jeweils neuesten Rechtsprechung stellen.
Im Bereich des Wohnungseigentums beraten und vertreten wir Sie:
- bei der Prüfung von notariellen Wohnungskaufverträgen sowie Teilungserklärungen
- bei der Formulierung von Beschlussanträgen
- bei Anfechtungsklagen zur Abwehr belastender Eigentümerbeschlüsse
- der Prüfung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- der Ausarbeitung von Mietverträgen
- der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für die von Ihnen vermietete Wohnung